Saatgutverordnung Hinweise zum Saatgut aufgrund der EU-Saatgutverordnung:
Das Saatgut wird ausdrücklich als Zierpflanzensaatgut verkauft. Mögliche wachsende Früchte sind nicht zum Verzehr bestimmt. Zu Testzwecken werden die Früchte von uns trotzdem gegessen. Die Hinweise zum Geschmack und zur Verwendungsmöglichkeit sind rein informeller Natur.
Vielen Dank an die EU, dass sie mit stark verkomplizierten Zulassungsverfahren zu einem Aussterben alter und nicht mehr wirtschaftlich anzubauender Sorten beiträgt. Als EU-Bürger sehe ich es als meine Pflicht an, dem entgegenzutreten und genau diese gefährdete Vielfalt zu erhalten.